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   LAG Niedersachsen, 16.03.2001 - 10 Sa 1224/00   

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https://dejure.org/2001,20782
LAG Niedersachsen, 16.03.2001 - 10 Sa 1224/00 (https://dejure.org/2001,20782)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.2001 - 10 Sa 1224/00 (https://dejure.org/2001,20782)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. März 2001 - 10 Sa 1224/00 (https://dejure.org/2001,20782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitsfreistellungen zum Ausgleich eines positiven Arbeitszeitkontos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitsfreistellungen zum Ausgleich eines positiven Arbeitszeitkontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 407/93

    Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.03.2001 - 10 Sa 1224/00
    Der Arbeitnehmer hat demnach bei Ansprüchen, die aus unterschiedlicher Normauslegung oder aus sonstigen, zwischen den Parteien streitigen Umständen resultieren, nicht alternativ - je nachdem, welche Frist zuerst abgelaufen ist - die Frist der Ziffer 109 oder der Ziffer 113 MTV, sondern ausschließlich die Frist der Ziffer 113 MTV einzuhalten (a.A. wohl BAG, 14.09.1994, 5 AZR 407/93 , AP Nr. 127 zu § 4 TVG - Ausschlussfristen für die wortgleiche Regelung in Ziffer 112 und 116 MTV vom 10.01.1989).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.03.2001 - 10 Sa 1224/00
    Eine solche Regelung begegnet unabhängig davon, ob die Tarifvertragsparteien unmittelbar an Grundrechte gebunden sind (ablehnend BAG, 30.08.2000, 4 AZR 563/99 ), verfassungsrechtlichen Bedenken, weil es sowohl dem Gesetzgeber (vgl. dazu BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats , 22.03.2000, 1 BvR 1136/96 , AP Nr. 27 zu § 18 BetrAVG ) als auch den Tarifvertragsparteien verwehrt ist, ohne zwingenden, in der Komplexität des zu regelnden Sachverhalts liegenden Grund Regelungen zu treffen, die so unübersichtlich sind, dass die Normadressaten nicht mehr erkennen können, welchen Inhalt eine für sie geltende Bestimmung hat.
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.03.2001 - 10 Sa 1224/00
    Eine solche Regelung begegnet unabhängig davon, ob die Tarifvertragsparteien unmittelbar an Grundrechte gebunden sind (ablehnend BAG, 30.08.2000, 4 AZR 563/99 ), verfassungsrechtlichen Bedenken, weil es sowohl dem Gesetzgeber (vgl. dazu BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats , 22.03.2000, 1 BvR 1136/96 , AP Nr. 27 zu § 18 BetrAVG ) als auch den Tarifvertragsparteien verwehrt ist, ohne zwingenden, in der Komplexität des zu regelnden Sachverhalts liegenden Grund Regelungen zu treffen, die so unübersichtlich sind, dass die Normadressaten nicht mehr erkennen können, welchen Inhalt eine für sie geltende Bestimmung hat.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.03.2001 - 10 Sa 1224/00
    Ferner ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen (BAG, 12.09.1984, 4 AZR 336/82 , AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, stRspr).
  • BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80

    Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.03.2001 - 10 Sa 1224/00
    Sie sollen in kurzer überschaubarer Zeit den Arbeitsvertragsparteien Klarheit darüber verschaffen, ob und welche Ansprüche noch bestehen (vgl. BAG, 08.06.1983, 5 AZR 632/80 , AP Nr. 78 zu § 4 TVG - Ausschlussfristen , stRspr).
  • BAG, 27.08.1975 - 4 AZR 454/74

    Interessenausgleich: Auslegung von Sozialplänen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.03.2001 - 10 Sa 1224/00
    Danach ist maßgeblich auf den im Wortlaut der Betriebsvereinbarung zum Ausdruck gelangten Willen der Betriebspartner abzustellen und der von diesen beabsichtigte Sinn und Zweck der Regelung zu berücksichtigen, soweit diese in den Regelungen der Betriebsvereinbarung noch ihren Niederschlag gefunden haben (BAG, stRspr seit Urteil vom 27.08.1975, 4 AZR 454/74 , AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.01.2002 - 1 AZR 227/01

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Berechnung der Höhe der Entgeltfortzahlung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. März 2001 - 10 Sa 1224/00 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat.
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